Was ist die EORI-Nummer und wozu dient sie?
Die EORI-Nummer (Economic Operator Registration and Identification) ist die eindeutige Kennung jedes Wirtschaftsbeteiligten bei den Zollbehörden der Europäischen Union. Sie wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 312/2009 eingeführt und dient der einheitlichen Registrierung der Beteiligten über alle 27 Mitgliedstaaten hinweg. Ein Unternehmen besitzt nur eine einzige EORI-Nummer, die in der gesamten Union gültig ist. Rechtsgrundlage der Zollformalitäten selbst ist der Unionszollkodex, Verordnung (EU) Nr. 952/2013.
EORI-Nummer und USt-IdNr.: nicht verwechseln
Beide Kennungen haben unterschiedliche Aufgaben und werden von unterschiedlichen Stellen vergeben:
- USt-IdNr. : dient dem innergemeinschaftlichen Handel und der Umsatzsteuer, vergeben vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- EORI-Nummer : dient den Zollformalitäten mit Drittländern, vergeben von der Generalzolldirektion (GZD) am Dienstort Dresden
Ein häufiger Irrtum: Die EORI-Nummer wird nicht vom BZSt vergeben. Für die USt-IdNr. ist das BZSt zuständig, für die EORI-Nummer dagegen die Zollverwaltung, konkret die Generalzolldirektion in Dresden. Die EORI-Nummer wird auch nicht aus Ihrer USt-IdNr. abgeleitet.
Format der deutschen EORI-Nummer
Die deutsche EORI-Nummer beginnt mit dem Länderkürzel DE und umfasst 15 numerische Stellen, bei Bedarf mit führenden Nullen aufgefüllt. Sie ersetzt die frühere Zollnummer. In der Praxis wird häufig eine verkürzte Form genutzt, die vollständige Kennung bleibt jedoch fünfzehnstellig.
- Aufbau : DE gefolgt von 15 Ziffern, zum Beispiel DE123456789012345
- Zollnummer : die alte Zollnummer geht in der EORI-Nummer auf
- Niederlassungen : EORI-Nummer des Hauptsitzes plus vierstellige Niederlassungsnummer, der Hauptsitz erhält 0000, die erste Niederlassung 0001 und so weiter
Wann wird die EORI-Nummer benötigt?
Die EORI-Nummer ist ab der ersten Zollanmeldung im Ein- oder Ausfuhrverfahren erforderlich. Sie ist der Schlüssel zum elektronischen Zollsystem ATLAS: Ohne EORI-Nummer lässt sich in der Praxis keine Zollanmeldung erstellen.
Der Status des gelegentlichen Beteiligten (weniger als 10 Zollanmeldungen pro Jahr) besteht weiterhin, richtet sich aber vor allem an Privatpersonen. Für Unternehmen gilt: Sobald Sie regelmäßig gewerblich ein- oder ausführen, führt an einer eigenen EORI-Nummer kein Weg vorbei, denn ATLAS setzt sie in der Praxis voraus.
Unternehmen außerhalb der EU: Zollvertretung
Ein außerhalb der Union ansässiges Unternehmen (etwa aus den USA, China, dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz) kann die Zollabwicklung in Deutschland nicht allein vornehmen und benötigt einen in der EU ansässigen Zollvertreter. Die EORI-Nummer ist dabei im Mitgliedstaat der ersten Zollanmeldung zu beantragen und gilt anschließend unionsweit.
Zwei Rollen sollten Sie nicht vermischen:
- der Zollvertreter, der die Zollformalitäten erledigt (direkte oder indirekte Vertretung)
- der Fiskalvertreter, der die Einfuhrumsatzsteuer und die steuerlichen Meldepflichten übernimmt
Für Unternehmen aus Drittländern empfehle ich die indirekte Zollvertretung. Der Vertreter wird zum Anmelder und haftet mit für die Zollschuld, wodurch sich die Zollabwicklung dort entsperrt, wo ein nicht ansässiges Unternehmen sonst blockiert bliebe. Beantragen Sie Ihre EORI-Nummer dann in dem Mitgliedstaat, in dem Ihr Vertreter ansässig ist.
Anleitung: die EORI-Nummer über das Zoll-Portal beantragen
Schritt 1: Zugang zum Zoll-Portal
- Legen Sie ein Konto unter www.zoll-portal.de an und melden Sie sich mit ELSTER an (Bürger- und Geschäftskundenportal).
- Öffnen Sie den Dienst EORI-Nr. Verwaltung. Die Vergabe ist kostenlos, hüten Sie sich vor privaten, kostenpflichtigen Anbietern.
Schritt 2: Antrag ausfüllen und absenden
- Füllen Sie das Antragsformular im Dienst EORI-Nr. Verwaltung aus.
- Unternehmen außerhalb der EU fügen eine formlose Begründung bei, aus der hervorgeht, warum die EORI-Nummer in Deutschland benötigt wird.
- Senden Sie den Antrag verbindlich ab. Die EORI-Nummer erhalten Sie anschließend per E-Mail.
Der Papierantrag 0870 ist nur noch übergangsweise bis zum 30. September 2026 zulässig. Ab dem 1. Oktober 2026 ist die Beantragung über das Zoll-Portal verpflichtend, der Papierweg entfällt dann vollständig. Planen Sie Ihren Antrag entsprechend frühzeitig.
Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa einer Woche bei der Online-Beantragung und von 2 bis 3 Wochen beim Papierantrag (Richtwerte). Starten Sie den Antrag daher vor Ihrer ersten Sendung und nicht am selben Tag.
EU-Zollreform 2026: was sich für die EORI-Nummer ändert
Die EU-Zollreform 2026 mit der neuen Zollbehörde EUCA in Lille und dem EU-Zolldatenhub ändert weder das Format noch das Vergabeverfahren der EORI-Nummer. Der Datenhub wird erst ab 2028 schrittweise eingeführt und bis 2034 verbindlich.
- Keine Änderung : die EORI-Nummer selbst bleibt in Format und Verfahren unverändert
- Die konkrete deutsche Neuerung : ab dem 1. Oktober 2026 ist das Zoll-Portal für die Beantragung verpflichtend
Häufige Fragen
Ist die EORI-Nummer in Deutschland kostenpflichtig?
Nein. Die Vergabe ist vollständig kostenlos und erfolgt über den Dienst EORI-Nr. Verwaltung im Zoll-Portal (www.zoll-portal.de). Kein privater Anbieter ist berechtigt, sie gegen Bezahlung zu vergeben.
Wie lange dauert es, eine EORI-Nummer zu erhalten?
Bei der Online-Beantragung über das Zoll-Portal dauert es als Richtwert rund eine Woche, per Papierantrag etwa 2 bis 3 Wochen, sofern der Antrag vollständig ist.
Wird die EORI-Nummer vom BZSt vergeben?
Nein. Das BZSt ist für die USt-IdNr. zuständig. Die EORI-Nummer vergibt die Zollverwaltung, konkret die Generalzolldirektion am Dienstort Dresden.
Sind EORI-Nummer und USt-IdNr. dasselbe?
Nein. Die EORI-Nummer ist eine Zollkennung für den Handel mit Drittländern, die USt-IdNr. dient dem innergemeinschaftlichen Handel und der Umsatzsteuer. Die EORI-Nummer wird auch nicht aus der USt-IdNr. abgeleitet.
Kann ich die EORI-Nummer weiterhin per Papierantrag beantragen?
Nur noch übergangsweise. Der Papierantrag 0870 ist bis zum 30. September 2026 zulässig. Ab dem 1. Oktober 2026 ist die Beantragung über das Zoll-Portal verpflichtend.
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