Fiskalvertreter in Österreich mit Eurofiscalis
Eurofiscalis begleitet ausländische Unternehmen bei der österreichischen Umsatzsteuerregistrierung, der UID-Nummer, den Umsatzsteuervoranmeldungen, der Zusammenfassenden Meldung, Intrastat und der Kommunikation mit dem Finanzamt Österreich.
- Antwort innerhalb von 48 Arbeitsstunden.
- Unverbindlich
- Dedizierter deutschsprachiger Ansprechpartner
Betrifft Sie das?
Müssen Sie sich in Österreich registrieren?
Sobald eine dieser Situationen auf Sie zutrifft, wird eine lokale USt-IdNr. obligatorisch — oft sogar ohne physische Präsenz vor Ort.
-
Sie lagern Waren vor Ort
Lager, Logistikdienstleister (3PL) oder Amazon-FBA-Bestand in Österreich: Die Registrierung ist ab der Lagerung fällig, noch vor Ihrem ersten Verkauf.
-
Ihre Fernverkäufe übersteigen 10.000 €
Oberhalb der europäischen Schwelle von 10.000 € an B2C-Fernverkäufen, wenn Sie sich nicht für den OSS-One-Stop-Shop entschieden haben.
-
Sie importieren Waren
Sie führen Waren nach Österreich ein, um sie weiterzuverkaufen, zu lagern oder zu verarbeiten.
-
Sie tätigen innergemeinschaftliche Umsätze
Erwerbe oder Lieferungen von Gegenständen aus oder nach Österreich im Rahmen des innergemeinschaftlichen Handels.
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Sie verkaufen vor Ort an Privatpersonen
Direktverkauf an Privatkunden in Österreich, bei dem kein Reverse-Charge-Verfahren greift.
-
Sie erbringen vor Ort steuerbare Leistungen
Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück oder eine Leistung im Rahmen einer Messe oder Veranstaltung vor Ort.
Eine einzige Konstellation genügt — wir registrieren Sie in Österreich, und überall in Europa.
Gut zu wissen: Der OSS-One-Stop-Shop deckt nur B2C-Fernverkäufe ab. Sobald Sie Waren vor Ort lagern, bleibt eine lokale USt-IdNr. verpflichtend — auch bei aktiviertem OSS.
Bevollmächtigter oder Fiskalvertreter?
Brauchen Sie einen Fiskalvertreter?
Das hängt vom Sitz Ihres Unternehmens ab. In beiden Fällen übernimmt Eurofiscalis sämtliche Ihrer Formalitäten in Österreich.
Vertreter nicht erforderlich
Gute Nachricht: In den meisten Fällen braucht ein EU-Unternehmen in Österreich keinen Fiskalvertreter. Ihre USt-Pflichten bleiben jedoch bestehen — Registrierung, Rechnungsstellung, Meldungen.
- Wir handeln als Ihr Steuerbevollmächtigter: Registrierung, Meldungen und Fristen von A bis Z.
- Sie behalten die Kontrolle über Ihren Fall, ohne gesamtschuldnerische Haftung.
- Ein einziger deutschsprachiger Ansprechpartner für Ihre gesamte Compliance in Österreich.
Fiskalvertreter erforderlich
Ein Nicht-EU-Unternehmen muss in der Regel einen vor Ort ansässigen Fiskalvertreter benennen, der häufig gesamtschuldnerisch für die USt-Schuld haftet.
- Eurofiscalis übernimmt diese offizielle Rolle und erstellt alle Ihre Meldungen.
- Wir stehen gegenüber der Behörde für Ihre Compliance ein.
- Sie führen Ihr Geschäft, wir tragen die steuerliche Haftung.
In beiden Fällen übernehmen wir 100 % Ihrer USt-Pflichten in Österreich — Registrierung, Meldungen, zusammenfassende Meldungen und Fristen. Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.
Je nach Vereinbarungen zwischen den Staaten gibt es Ausnahmen: Wir bestätigen Ihre genaue Situation, unverbindlich.Unsere Leistungen
Was wir übernehmen
Ein Rundum-sorglos-Service, um ohne administrativen Aufwand umsatzsteuerlich konform zu bleiben.
Umsatzsteuerregistrierung in Österreich
Registrierungsdossier, Kommunikation mit dem Finanzamt Österreich und Begleitung bis zur UID-Nummer.
Mit einem USt-Experten sprechenÖsterreichische Umsatzsteuererklärungen
Vorbereitung und Einreichung Ihrer laufenden Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärung.
Mit einem USt-Experten sprechenZusammenfassende Meldung und Intrastat
Meldung innergemeinschaftlicher Warenflüsse und statistischer Pflichten in Österreich.
Mit einem USt-Experten sprechenÖsterreichische Vorsteuererstattung
Unterstützung bei der Rückforderung österreichischer MwSt-Guthaben und Prüfung des richtigen Verfahrens.
Mit einem USt-Experten sprechenHinter jedem Mandat steht ein dediziertes Team
Auf Umsatzsteuer spezialisierte Steuerexperten, die Ihr Mandat von Anfang bis Ende betreuen — ein Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt.
Anwendungsfälle
Für welche Situationen?
Wenn Sie sich in einem dieser Fälle wiederfinden, ist die Fiskalvertretung genau das Richtige für Sie.
Umsatzsteuerregistrierung und UID-Nummer in Österreich
Importe, lokale Verkäufe, Lagerung oder Warenbewegungen können eine österreichische Registrierung auslösen.
Eurofiscalis bereitet Ihr Registrierungsdossier vor und begleitet Sie bis zur österreichischen UID-Nummer.
Nicht-EU-Unternehmen und Fiskalvertreterpflicht
Unternehmen ohne Sitz oder feste Niederlassung in der EU müssen in bestimmten Fällen einen steuerlichen Vertreter benennen.
Wir prüfen, ob die Pflicht greift, und sichern die Kommunikation mit dem Finanzamt Österreich.
Marketplace, Lager und DDP-Lieferungen
Amazon, lokale Lagerbestände oder DDP-Lieferungen können lokale MwSt-Pflichten in Österreich auslösen.
Wir qualifizieren Ihre Warenflüsse und verwalten die laufenden österreichischen Meldungen.
Intrastat, Zusammenfassende Meldung und Vorsteuererstattung
EU-Warenflüsse, österreichische Vorsteuer und Meldefristen müssen korrekt verfolgt werden.
Eurofiscalis übernimmt die Deklarationen und unterstützt bei der Rückforderung österreichischer MwSt.
So funktioniert’s
Unsere Methode in 4 Schritten
Vom ersten Audit bis zum monatlichen Reporting — ein beherrschter und transparenter Prozess.
-
Schritt 01 Analyse Ihrer österreichischen MwSt-Pflichten
Wir prüfen Importe, Verkäufe, Lagerorte, OSS-Fälle, Reverse Charge und innergemeinschaftliche Warenflüsse.
-
Schritt 02 Vorbereitung des Registrierungsdossiers
Wir stellen die erforderlichen Unternehmensdaten und Unterlagen für das Finanzamt Österreich zusammen.
-
Schritt 03 Erhalt Ihrer österreichischen UID-Nummer
Wir begleiten den Antrag bis zur Aktivierung Ihrer ATU-Nummer und beantworten Rückfragen der Verwaltung.
-
Schritt 04 Laufende Umsatzsteuer- und Intrastat-Compliance
Wir verwalten Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahreserklärung, Zusammenfassende Meldung und Intrastat-Meldungen.
MwSt. · Österreich
Die MwSt. in Österreich,
auf einen Blick
Sätze, Schwellenwerte, Fristen: das Wesentliche, um Ihren Pflichten zuvorzukommen.
Österreich
- Regelsteuersatz 20 %
- Ermäßigt 4,9 %
- Ermäßigt 2 13 %
- Stark ermäßigt 0 %
Identität
- Lokale Bezeichnung
- MwSt
- Format der USt-IdNr.
- ATU + 8 Ziffern (z. B. ATU12345678)
- Steuerbehörde
- Bundesministerium für Finanzen (BMF)
- Währung
- EUR
Erklärungen
- MwSt.-Voranmeldung
- Monatliche Erklärung bei einem Jahresumsatz > 100.000 €, sonst vierteljährlich (gleiche Frist).
- Abgabefrist
- Am 15. des 2. Monats nach dem Zeitraum.
- Intrastat-Frist
- 10. Arbeitstag
Schwellenwerte
- Fernverkäufe (OSS)
- 10.000 €
- Intrastat — Versendung
- 1.200.000 €
- Intrastat — Eingang
- 5.000.000 €
Sanktionen
- Verspätete Abgabe
- Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der geschuldeten USt je Erklärung; zusätzliche Geldbußen bei wiederholter Verspätung möglich.
- Verspätete Zahlung
- Säumniszuschlag von 2 % der geschuldeten USt; +1 % nach 3 Monaten, dann nochmals +1 % nach weiteren 3 Monaten (bis insgesamt ≈ 4 %).
- Zusammenfassende Meldung (ZM)
- Verspätete Zusammenfassende Meldung (ZM): Zuschlag von 1 % der gemeldeten Bemessungsgrundlage, gedeckelt auf 2.200 €; Geldbuße bis zu 5.000 €, bei anhaltender Nichtabgabe sogar bis 25.000 €.
Referenzen
Sie schenken uns ihr Vertrauen
Die Rückmeldungen derjenigen, die uns ihre MwSt.-Compliance in Europa anvertraut haben.
Bewertungen in ihrer Originalsprache erfasst und übersetzt.
Toller Service bei den MwSt.-Formalitäten. Ich wurde bei allen auszufüllenden Unterlagen bestens unterstützt – und für manche Länder sind das ziemlich viele. Nochmals vielen Dank an Frau Bertrand für ihre Begleitung.
Ich arbeite seit fast einem Jahr mit Agnès bei Eurofiscalis zusammen, und sie war uns eine große Hilfe bei der Erfüllung unserer steuerlichen Anforderungen, da unser Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist. Sie ist stets sehr pünktlich und professionell, und ich kann sie sowie Eurofiscalis wärmstens empfehlen.
Nach einem Jahr bei Eurofiscalis bin ich mit der Leistung sehr zufrieden. Reaktionsschnell und gut erreichbar, und immer mit einem zusätzlichen fachlichen Tipp, der den Unterschied macht. Auf den Punkt gebracht und klar – kurz gesagt, man wird hervorragend angeleitet und beraten. Keine Zeitverschwendung, Effizienz garantiert.
Wir empfanden den Service von Eurofiscalis als ausgezeichnet. Kevin hat uns von Anfang an unterstützt und war jederzeit bereit, unsere Fragen zu beantworten. Seit Einrichtung des Service bietet uns Agnès eine hervorragende Betreuung und sorgt dafür, dass unsere Erklärungen korrekt und pünktlich sind.
Die Kanzlei Eurofiscalis vertritt uns seit Jahren zuverlässig in Frankreich. Unsere Ansprechpartnerin Agnès Maurin berät und begleitet uns bei der korrekten Erstellung unserer Erklärungen. Wir können diese Steuerkanzlei wärmstens empfehlen.
Eine Kanzlei, die uns zuhört, und Experten für die Amazon-MwSt. weltweit. Ein wirklich tolles Team. Sie bearbeiten unsere MwSt.-Erklärungen für OSS / ES / IT / CZ / IE / PL / SE.
Ausgezeichnete Steuerkanzlei. Lemine war unser Ansprechpartner: reaktionsschnell, erreichbar und stets aufmerksam. Die Kommunikation läuft reibungslos, und er hat uns bei der Buchführung sehr geholfen. Ich empfehle sie ohne zu zögern!
Wir arbeiten seit mehreren Jahren und mit mehreren Gesellschaften mit Eurofiscalis zusammen und sind sehr zufrieden. Ein besonderer Dank gilt Natacha für ihre Begleitung, ihre Ratschläge und ihre schnelle Reaktion. Wir können diese Kanzlei wirklich empfehlen.
Hervorragende Betreuung, Monat für Monat, und das nun schon seit 3 Jahren. Das Team ist sehr gut erreichbar (danke, Natacha), gibt gute Ratschläge und arbeitet äußerst aufmerksam. Bei all unseren MwSt.-Erklärungen sind wir jetzt völlig entspannt – was mit dem vorherigen Dienstleister wirklich überhaupt nicht der Fall war.
Ausgezeichnete Begleitung durch Eurofiscalis bei der Niederlassung eines US-Unternehmens in Frankreich. Die administrativen Schritte zur Registrierung eines ausländischen Unternehmens in Frankreich sind kompliziert. Natacha Petit hat uns den richtigen Weg gezeigt.
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Warum Sie uns Ihre USt anvertrauen sollten
Allein, oder mit Eurofiscalis
Dieselbe Compliance in Österreich, aber ohne den Aufwand, das Risiko und die Sprachbarriere.
FAQ
Häufige Fragen
Alles, was Sie über die Fiskalvertretung in Österreich wissen möchten.
Was ist ein Fiskalvertreter in Österreich?
Ein Fiskalvertreter, auch Fiskalbevollmächtigter genannt, vertritt ein ausländisches Unternehmen gegenüber dem Finanzamt Österreich. Er ist zustellungsbevollmächtigt und unterstützt bei Umsatzsteuerregistrierung, UID-Nummer, Umsatzsteuervoranmeldungen, Zusammenfassender Meldung und Intrastat.
Wann benötige ich einen Fiskalvertreter in Österreich?
Relevant wird die Frage, sobald Sie nach Österreich importieren, Waren lagern, lokal verkaufen, über Marketplaces handeln oder DDP liefern und dadurch steuerbare Umsätze entstehen, die nicht über Reverse Charge oder OSS abgedeckt sind.
Ist ein Fiskalvertreter in Österreich für EU-Unternehmen Pflicht?
In der Regel nicht. In der EU ansässige Unternehmen können sich meist direkt beim Finanzamt Österreich registrieren. Eine fachliche Begleitung bleibt dennoch sinnvoll, um Registrierung, Meldungen und Fristen sicher zu steuern.
Ist ein Fiskalvertreter in Österreich für Nicht-EU-Unternehmen Pflicht?
Unternehmen ohne Wohnsitz, Sitz oder feste Niederlassung in der EU müssen in bestimmten Fällen einen steuerlichen Vertreter benennen, wenn sie in Österreich steuerbare Umsätze ausführen und die Steuerschuld nicht auf den Leistungsempfänger übergeht. Eurofiscalis prüft, ob die Pflicht im Einzelfall greift.
Wie registriert sich ein ausländisches Unternehmen zur Umsatzsteuer in Österreich?
Die Registrierung erfolgt beim Finanzamt Österreich, für viele ausländische Unternehmen über die Dienststelle Graz-Stadt. Eurofiscalis bereitet das Dossier vor, reicht es ein und begleitet bis zur Zuteilung der österreichischen UID-Nummer.
Welche Rolle hat das Finanzamt Österreich / Dienststelle Graz-Stadt?
Das Finanzamt Österreich ist die zuständige Steuerverwaltung. Für zahlreiche ausländische Unternehmen ist die Dienststelle Graz-Stadt zuständig, unter anderem für die Registrierung und die Autorisierung von Fiskalvertretern.
Was ist der Unterschied zwischen Fiskalvertreter und steuerlichem Bevollmächtigten?
Ein Fiskalvertreter übernimmt eine gesetzlich geregelte Vertretungsrolle, ist zustellungsbevollmächtigt und trägt Verantwortung für die abgabenrechtlichen Pflichten des vertretenen Unternehmens. Ein steuerlicher Bevollmächtigter unterstützt die Compliance, ohne zwingend dieselbe gesetzliche Vertreterstellung einzunehmen.
Wann reicht Reverse Charge statt Umsatzsteuerregistrierung?
Geht die Steuerschuld bei einer Leistung auf den österreichischen Leistungsempfänger über (Reverse Charge), ist nicht in jedem Fall eine lokale Registrierung nötig. Maßgeblich sind die Art der Umsätze und der Status der Beteiligten.
Kann OSS eine österreichische Umsatzsteuerregistrierung ersetzen?
Für bestimmte grenzüberschreitende B2C-Verkäufe kann der One-Stop-Shop (OSS) die lokale Registrierung ersetzen. Sobald jedoch Lager, Import oder lokale steuerbare Umsätze ins Spiel kommen, ist häufig eine österreichische Registrierung erforderlich.
Welches Format hat eine österreichische UID-Nummer?
Die österreichische UID-Nummer hat das Format ATU gefolgt von acht Zeichen, zum Beispiel ATU12345678.
Kann ein ausländisches Unternehmen österreichische MwSt zurückfordern?
Ja, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Nicht registrierte Unternehmen nutzen dafür in der Regel das Vorsteuererstattungsverfahren; registrierte Unternehmen machen die Vorsteuer über ihre Umsatzsteuererklärung geltend. Eurofiscalis prüft das passende Verfahren.
Vertrauen Sie uns Ihre MwSt. in Österreich an
Ein dedizierter Experte antwortet Ihnen innerhalb von 48 Arbeitsstunden. Unverbindlich.