Fiskalvertreter in Spanien mit Eurofiscalis
Entwickeln Sie Ihre Aktivität in Spanien mit sicherer Umsatzsteuer-Compliance. Eurofiscalis übernimmt USt-Registrierung, Erklärungen, EC Sales List, INTRASTAT und Kommunikation mit der spanischen Steuerverwaltung.
- Antwort innerhalb von 48 Arbeitsstunden.
- Unverbindlich
- Dedizierter deutschsprachiger Ansprechpartner
Betrifft Sie das?
Müssen Sie sich in Spanien registrieren?
Sobald eine dieser Situationen auf Sie zutrifft, wird eine lokale USt-IdNr. obligatorisch — oft sogar ohne physische Präsenz vor Ort.
-
Sie lagern Waren vor Ort
Lager, Logistikdienstleister (3PL) oder Amazon-FBA-Bestand in Spanien: Die Registrierung ist ab der Lagerung fällig, noch vor Ihrem ersten Verkauf.
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Ihre Fernverkäufe übersteigen 10.000 €
Oberhalb der europäischen Schwelle von 10.000 € an B2C-Fernverkäufen, wenn Sie sich nicht für den OSS-One-Stop-Shop entschieden haben.
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Sie importieren Waren
Sie führen Waren nach Spanien ein, um sie weiterzuverkaufen, zu lagern oder zu verarbeiten.
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Sie tätigen innergemeinschaftliche Umsätze
Erwerbe oder Lieferungen von Gegenständen aus oder nach Spanien im Rahmen des innergemeinschaftlichen Handels.
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Sie verkaufen vor Ort an Privatpersonen
Direktverkauf an Privatkunden in Spanien, bei dem kein Reverse-Charge-Verfahren greift.
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Sie erbringen vor Ort steuerbare Leistungen
Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück oder eine Leistung im Rahmen einer Messe oder Veranstaltung vor Ort.
Eine einzige Konstellation genügt — wir registrieren Sie in Spanien, und überall in Europa.
Gut zu wissen: Der OSS-One-Stop-Shop deckt nur B2C-Fernverkäufe ab. Sobald Sie Waren vor Ort lagern, bleibt eine lokale USt-IdNr. verpflichtend — auch bei aktiviertem OSS.
Bevollmächtigter oder Fiskalvertreter?
Brauchen Sie einen Fiskalvertreter?
Das hängt vom Sitz Ihres Unternehmens ab. In beiden Fällen übernimmt Eurofiscalis sämtliche Ihrer Formalitäten in Spanien.
Vertreter nicht erforderlich
Gute Nachricht: In den meisten Fällen braucht ein EU-Unternehmen in Spanien keinen Fiskalvertreter. Ihre USt-Pflichten bleiben jedoch bestehen — Registrierung, Rechnungsstellung, Meldungen.
- Wir handeln als Ihr Steuerbevollmächtigter: Registrierung, Meldungen und Fristen von A bis Z.
- Sie behalten die Kontrolle über Ihren Fall, ohne gesamtschuldnerische Haftung.
- Ein einziger deutschsprachiger Ansprechpartner für Ihre gesamte Compliance in Spanien.
Fiskalvertreter erforderlich
Ein Nicht-EU-Unternehmen muss in der Regel einen vor Ort ansässigen Fiskalvertreter benennen, der häufig gesamtschuldnerisch für die USt-Schuld haftet.
- Eurofiscalis übernimmt diese offizielle Rolle und erstellt alle Ihre Meldungen.
- Wir stehen gegenüber der Behörde für Ihre Compliance ein.
- Sie führen Ihr Geschäft, wir tragen die steuerliche Haftung.
In beiden Fällen übernehmen wir 100 % Ihrer USt-Pflichten in Spanien — Registrierung, Meldungen, zusammenfassende Meldungen und Fristen. Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.
Je nach Vereinbarungen zwischen den Staaten gibt es Ausnahmen: Wir bestätigen Ihre genaue Situation, unverbindlich.Unsere Leistungen
Was wir übernehmen
Ein Rundum-sorglos-Service, um ohne administrativen Aufwand umsatzsteuerlich konform zu bleiben.
USt-Registrierung in Spanien
Registrierung bei der spanischen Steuerverwaltung und Begleitung bis zur Aktivierung.
Spanische USt-Erklärungen
Vorbereitung und Einreichung der periodischen spanischen USt-Meldungen.
EC Sales List und INTRASTAT
Compliance für Ihre EU-Warenflüsse von und nach Spanien.
Spanische USt-Erstattung
Rückforderung von in Spanien gezahlter Umsatzsteuer.
Hinter jedem Mandat steht ein dediziertes Team
Auf Umsatzsteuer spezialisierte Steuerexperten, die Ihr Mandat von Anfang bis Ende betreuen — ein Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt.
Anwendungsfälle
Für welche Situationen?
Wenn Sie sich in einem dieser Fälle wiederfinden, ist die Fiskalvertretung genau das Richtige für Sie.
Importe und Verkäufe in Spanien
Importe, lokale Verkäufe und Lagerung in Spanien können USt-Pflichten auslösen.
Wir ermitteln Ihre Pflichten und sichern die spanische USt-Registrierung.
Marketplace-Verkäufe
Verkäufe über Amazon oder andere Marktplätze erfordern korrekte lokale Meldungen.
Eurofiscalis verwaltet Ihre spanischen USt-Erklärungen und Fristen.
EU-Warenflüsse
Innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe müssen in Spanien korrekt gemeldet werden.
Wir übernehmen EC Sales List und INTRASTAT.
USt-Guthaben
Spanische USt-Guthaben binden Liquidität.
Wir unterstützen bei der Rückforderung und Nachverfolgung.
So funktioniert’s
Unsere Methode in 4 Schritten
Vom ersten Audit bis zum monatlichen Reporting — ein beherrschter und transparenter Prozess.
-
Schritt 01 Analyse Ihrer spanischen Warenflüsse
Wir prüfen Verkäufe, Einkäufe, Lagerung und Importvorgänge.
-
Schritt 02 Dossier für die USt-Registrierung
Wir bereiten alle Dokumente für die spanische Registrierung vor.
-
Schritt 03 Erhalt der spanischen USt-IdNr.
Wir begleiten die Registrierung bis zur Nummernvergabe.
-
Schritt 04 Wiederkehrende Meldungen
Wir verwalten USt-Erklärungen, EC Sales List und INTRASTAT.
MwSt. · Spanien
Die MwSt. in Spanien,
auf einen Blick
Sätze, Schwellenwerte, Fristen: das Wesentliche, um Ihren Pflichten zuvorzukommen.
Spanien
- Regelsteuersatz 21 %
- Ermäßigt 10 %
- Stark ermäßigt 4 %
Identität
- Lokale Bezeichnung
- IVA
- Format der USt-IdNr.
- ESX1234567X
- Steuerbehörde
- Agencia Tributaria (AEAT)
- Währung
- EUR
Erklärungen
- MwSt.-Voranmeldung
- Standardmäßig vierteljährliche Voranmeldung; monatlich verpflichtend bei einem Umsatz über 6 010 121 € oder bei Registrierung im REDEME, mit Rechnungsmeldung über das SII.
- Abgabefrist
- Am 20. des Folgemonats (monatlich) oder am 20. des Monats nach dem Quartal
- Intrastat-Frist
- Der 12. des Folgemonats
Schwellenwerte
- Fernverkäufe (OSS)
- 10.000 €
- Intrastat — Versendung
- 400.000 €
- Intrastat — Eingang
- 400.000 €
Sanktionen
- Verspätete Abgabe
- Zwischen 300 € und 20.000 € je nach Schwere
- Verspätete Zahlung
- 5 % bis 20 % des geschuldeten Betrags je nach Frist der Berichtigung
- Zusammenfassende Meldung (ZM)
- Zwischen 300 € und 10.000 €
Referenzen
Sie schenken uns ihr Vertrauen
Die Rückmeldungen derjenigen, die uns ihre MwSt.-Compliance in Europa anvertraut haben.
Bewertungen in ihrer Originalsprache erfasst und übersetzt.
Toller Service bei den MwSt.-Formalitäten. Ich wurde bei allen auszufüllenden Unterlagen bestens unterstützt – und für manche Länder sind das ziemlich viele. Nochmals vielen Dank an Frau Bertrand für ihre Begleitung.
Ich arbeite seit fast einem Jahr mit Agnès bei Eurofiscalis zusammen, und sie war uns eine große Hilfe bei der Erfüllung unserer steuerlichen Anforderungen, da unser Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist. Sie ist stets sehr pünktlich und professionell, und ich kann sie sowie Eurofiscalis wärmstens empfehlen.
Nach einem Jahr bei Eurofiscalis bin ich mit der Leistung sehr zufrieden. Reaktionsschnell und gut erreichbar, und immer mit einem zusätzlichen fachlichen Tipp, der den Unterschied macht. Auf den Punkt gebracht und klar – kurz gesagt, man wird hervorragend angeleitet und beraten. Keine Zeitverschwendung, Effizienz garantiert.
Wir empfanden den Service von Eurofiscalis als ausgezeichnet. Kevin hat uns von Anfang an unterstützt und war jederzeit bereit, unsere Fragen zu beantworten. Seit Einrichtung des Service bietet uns Agnès eine hervorragende Betreuung und sorgt dafür, dass unsere Erklärungen korrekt und pünktlich sind.
Die Kanzlei Eurofiscalis vertritt uns seit Jahren zuverlässig in Frankreich. Unsere Ansprechpartnerin Agnès Maurin berät und begleitet uns bei der korrekten Erstellung unserer Erklärungen. Wir können diese Steuerkanzlei wärmstens empfehlen.
Eine Kanzlei, die uns zuhört, und Experten für die Amazon-MwSt. weltweit. Ein wirklich tolles Team. Sie bearbeiten unsere MwSt.-Erklärungen für OSS / ES / IT / CZ / IE / PL / SE.
Ausgezeichnete Steuerkanzlei. Lemine war unser Ansprechpartner: reaktionsschnell, erreichbar und stets aufmerksam. Die Kommunikation läuft reibungslos, und er hat uns bei der Buchführung sehr geholfen. Ich empfehle sie ohne zu zögern!
Wir arbeiten seit mehreren Jahren und mit mehreren Gesellschaften mit Eurofiscalis zusammen und sind sehr zufrieden. Ein besonderer Dank gilt Natacha für ihre Begleitung, ihre Ratschläge und ihre schnelle Reaktion. Wir können diese Kanzlei wirklich empfehlen.
Hervorragende Betreuung, Monat für Monat, und das nun schon seit 3 Jahren. Das Team ist sehr gut erreichbar (danke, Natacha), gibt gute Ratschläge und arbeitet äußerst aufmerksam. Bei all unseren MwSt.-Erklärungen sind wir jetzt völlig entspannt – was mit dem vorherigen Dienstleister wirklich überhaupt nicht der Fall war.
Ausgezeichnete Begleitung durch Eurofiscalis bei der Niederlassung eines US-Unternehmens in Frankreich. Die administrativen Schritte zur Registrierung eines ausländischen Unternehmens in Frankreich sind kompliziert. Natacha Petit hat uns den richtigen Weg gezeigt.
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Warum Sie uns Ihre USt anvertrauen sollten
Allein, oder mit Eurofiscalis
Dieselbe Compliance in Spanien, aber ohne den Aufwand, das Risiko und die Sprachbarriere.
FAQ
Häufige Fragen
Alles, was Sie über die Fiskalvertretung in Spanien wissen möchten.
Was ist ein Fiskalvertreter in Spanien?
Ein Fiskalvertreter in Spanien ist ein zugelassener Fachpartner, der Ihre steuerlichen Pflichten verwaltet: NIF-Registrierung, monatliche Umsatzsteuer-/IVA-Erklärungen, administrative Compliance und Vertretung gegenüber der spanischen Steuerverwaltung. Er übernimmt berufliche Verantwortung gegenüber den Behörden.
Wann benötige ich einen Fiskalvertreter in Spanien?
Sie müssen einen spanischen Fiskalvertreter beauftragen, wenn Ihr Unternehmen:
- außerhalb der Europäischen Union ansässig oder nicht ansässig ist
- Waren nach Spanien importiert
- Waren auf spanischem Gebiet lagert
- Dienstleistungen in Spanien erbringt
- innergemeinschaftliche Erwerbe aus Spanien tätigt
- Gefahr läuft, eine Betriebsstätte zu begründen
Welche Vorgänge lösen umsatzsteuerliche Meldepflichten in Spanien aus?
Zu den wichtigsten Pflichten gehören:
- periodische Umsatzsteuererklärungen, je nach Regelung monatlich oder vierteljährlich
- EC Sales List für innergemeinschaftliche Lieferungen
- INTRASTAT-Meldungen, wenn bestimmte Schwellen überschritten werden
- jährliche informative Erklärung Modelo 390
- Umsatzsteuererklärung auf Importe
Wir bestimmen genau, welche Erklärungen für Ihre Tätigkeit gelten, und übernehmen deren Vorbereitung und Einreichung.
Wann muss die Umsatzsteuer in Spanien erklärt werden?
Umsatzsteuererklärungen werden je nach Tätigkeit monatlich, vierteljährlich oder jährlich eingereicht. Wir bestimmen gemeinsam mit Ihnen die passende Frequenz, um Ihre steuerliche Compliance sicherzustellen.
Wie lange dauert es, eine spanische Umsatzsteuernummer oder NIF zu erhalten?
Die durchschnittliche Frist beträgt 40 Tage ab Einreichung eines vollständigen Dossiers. Sie hängt von der Auslastung der AEAT zum Zeitpunkt des Antrags ab. Unser Team verfolgt das Dossier aktiv und informiert Sie in jeder Phase des Prozesses.
Was ist der Unterschied zwischen einem Fiskalvertreter und einem steuerlichen Bevollmächtigten in Spanien?
Ein Fiskalvertreter übernimmt Verantwortung gegenüber den Behörden, was für spanische Steuerpflichten wesentlich ist. Ein Bevollmächtigter handelt dagegen lediglich in Ihrem Namen und trägt keine gesetzliche Verantwortung.
Warum einen Fiskalvertreter wählen?
Ein Fiskalvertreter übernimmt gegenüber der spanischen Steuerverwaltung und der Agencia Tributaria eine berufliche Verantwortung, anders als ein Bevollmächtigter, der ausschließlich in Ihrem Namen handelt. Dieser Unterschied ist für nicht ansässige und ausländische Unternehmen mit spezifischen Pflichten entscheidend.
Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union oder nicht ansässige Unternehmen müssen in Spanien einen Fiskalvertreter beauftragen, um die spanischen Steuervorschriften einzuhalten, ihre innergemeinschaftlichen Vorgänge abzusichern, Sanktionen der Agencia Tributaria zu vermeiden, die Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern und die Entstehung einer Betriebsstätte zu vermeiden.
Was ist das REA in Spanien?
Das Registro de Empresas Acreditadas (REA) ist ein Pflichtregister für bestimmte Tätigkeiten in Spanien. Unser Fiskalvertreter übernimmt Ihre REA-Eintragung, sofern sie für Ihre innergemeinschaftlichen Vorgänge oder Dienstleistungen erforderlich ist.
Vertrauen Sie uns Ihre MwSt. in Spanien an
Ein dedizierter Experte antwortet Ihnen innerhalb von 48 Arbeitsstunden. Unverbindlich.