Fiskalvertreter in Spanien mit Eurofiscalis
MwSt. · Spanien

Fiskalvertreter in Spanien mit Eurofiscalis

Entwickeln Sie Ihre Aktivität in Spanien mit sicherer Umsatzsteuer-Compliance. Eurofiscalis übernimmt USt-Registrierung, Erklärungen, EC Sales List, INTRASTAT und Kommunikation mit der spanischen Steuerverwaltung.

  • Antwort innerhalb von 48 Arbeitsstunden.
  • Unverbindlich
  • Dedizierter deutschsprachiger Ansprechpartner
  • Zugelassener Fiskalvertreter27 EU-Länder + Großbritannien, Schweiz, Norwegen
  • Gegründet 2017Spezialisten für internationale Mehrwertsteuer
  • 8 Niederlassungen in EuropaFR · IT · DE · BE · PL · CZ · UK · NO
  • Mehrsprachiges TeamWir kommunizieren für Sie mit den Behörden

Betrifft Sie das?

Müssen Sie sich in Spanien registrieren?

Sobald eine dieser Situationen auf Sie zutrifft, wird eine lokale USt-IdNr. obligatorisch — oft sogar ohne physische Präsenz vor Ort.

  1. Sie lagern Waren vor Ort

    Lager, Logistikdienstleister (3PL) oder Amazon-FBA-Bestand in Spanien: Die Registrierung ist ab der Lagerung fällig, noch vor Ihrem ersten Verkauf.

  2. Ihre Fernverkäufe übersteigen 10.000 €

    Oberhalb der europäischen Schwelle von 10.000 € an B2C-Fernverkäufen, wenn Sie sich nicht für den OSS-One-Stop-Shop entschieden haben.

  3. Sie importieren Waren

    Sie führen Waren nach Spanien ein, um sie weiterzuverkaufen, zu lagern oder zu verarbeiten.

  4. Sie tätigen innergemeinschaftliche Umsätze

    Erwerbe oder Lieferungen von Gegenständen aus oder nach Spanien im Rahmen des innergemeinschaftlichen Handels.

  5. Sie verkaufen vor Ort an Privatpersonen

    Direktverkauf an Privatkunden in Spanien, bei dem kein Reverse-Charge-Verfahren greift.

  6. Sie erbringen vor Ort steuerbare Leistungen

    Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück oder eine Leistung im Rahmen einer Messe oder Veranstaltung vor Ort.

Eine einzige Konstellation genügt — wir registrieren Sie in Spanien, und überall in Europa.

Gut zu wissen: Der OSS-One-Stop-Shop deckt nur B2C-Fernverkäufe ab. Sobald Sie Waren vor Ort lagern, bleibt eine lokale USt-IdNr. verpflichtend — auch bei aktiviertem OSS.

Bevollmächtigter oder Fiskalvertreter?

Brauchen Sie einen Fiskalvertreter?

Das hängt vom Sitz Ihres Unternehmens ab. In beiden Fällen übernimmt Eurofiscalis sämtliche Ihrer Formalitäten in Spanien.

In der EU ansässiges Unternehmen

Vertreter nicht erforderlich

Gute Nachricht: In den meisten Fällen braucht ein EU-Unternehmen in Spanien keinen Fiskalvertreter. Ihre USt-Pflichten bleiben jedoch bestehen — Registrierung, Rechnungsstellung, Meldungen.

  • Wir handeln als Ihr Steuerbevollmächtigter: Registrierung, Meldungen und Fristen von A bis Z.
  • Sie behalten die Kontrolle über Ihren Fall, ohne gesamtschuldnerische Haftung.
  • Ein einziger deutschsprachiger Ansprechpartner für Ihre gesamte Compliance in Spanien.
Außerhalb der EU ansässiges Unternehmen

Fiskalvertreter erforderlich

Ein Nicht-EU-Unternehmen muss in der Regel einen vor Ort ansässigen Fiskalvertreter benennen, der häufig gesamtschuldnerisch für die USt-Schuld haftet.

  • Eurofiscalis übernimmt diese offizielle Rolle und erstellt alle Ihre Meldungen.
  • Wir stehen gegenüber der Behörde für Ihre Compliance ein.
  • Sie führen Ihr Geschäft, wir tragen die steuerliche Haftung.
Bevollmächtigter oder Vertreter

In beiden Fällen übernehmen wir 100 % Ihrer USt-Pflichten in Spanien — Registrierung, Meldungen, zusammenfassende Meldungen und Fristen. Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.

Je nach Vereinbarungen zwischen den Staaten gibt es Ausnahmen: Wir bestätigen Ihre genaue Situation, unverbindlich.
Mit einem Experten sprechen

Unsere Leistungen

Was wir übernehmen

Ein Rundum-sorglos-Service, um ohne administrativen Aufwand umsatzsteuerlich konform zu bleiben.

USt-Registrierung in Spanien

Registrierung bei der spanischen Steuerverwaltung und Begleitung bis zur Aktivierung.

Spanische USt-Erklärungen

Vorbereitung und Einreichung der periodischen spanischen USt-Meldungen.

EC Sales List und INTRASTAT

Compliance für Ihre EU-Warenflüsse von und nach Spanien.

Spanische USt-Erstattung

Rückforderung von in Spanien gezahlter Umsatzsteuer.

Hinter jedem Mandat steht ein dediziertes Team

Auf Umsatzsteuer spezialisierte Steuerexperten, die Ihr Mandat von Anfang bis Ende betreuen — ein Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt.

Anwendungsfälle

Für welche Situationen?

Wenn Sie sich in einem dieser Fälle wiederfinden, ist die Fiskalvertretung genau das Richtige für Sie.

Importe und Verkäufe in Spanien

Problem

Importe, lokale Verkäufe und Lagerung in Spanien können USt-Pflichten auslösen.

Lösung

Wir ermitteln Ihre Pflichten und sichern die spanische USt-Registrierung.

Marketplace-Verkäufe

Problem

Verkäufe über Amazon oder andere Marktplätze erfordern korrekte lokale Meldungen.

Lösung

Eurofiscalis verwaltet Ihre spanischen USt-Erklärungen und Fristen.

EU-Warenflüsse

Problem

Innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe müssen in Spanien korrekt gemeldet werden.

Lösung

Wir übernehmen EC Sales List und INTRASTAT.

USt-Guthaben

Problem

Spanische USt-Guthaben binden Liquidität.

Lösung

Wir unterstützen bei der Rückforderung und Nachverfolgung.

So funktioniert’s

Unsere Methode in 4 Schritten

Vom ersten Audit bis zum monatlichen Reporting — ein beherrschter und transparenter Prozess.

  1. Schritt 01

    Analyse Ihrer spanischen Warenflüsse

    Wir prüfen Verkäufe, Einkäufe, Lagerung und Importvorgänge.

  2. Schritt 02

    Dossier für die USt-Registrierung

    Wir bereiten alle Dokumente für die spanische Registrierung vor.

  3. Schritt 03

    Erhalt der spanischen USt-IdNr.

    Wir begleiten die Registrierung bis zur Nummernvergabe.

  4. Schritt 04

    Wiederkehrende Meldungen

    Wir verwalten USt-Erklärungen, EC Sales List und INTRASTAT.

MwSt. · Spanien

Die MwSt. in Spanien,
auf einen Blick

Sätze, Schwellenwerte, Fristen: das Wesentliche, um Ihren Pflichten zuvorzukommen.

Steuerliche Identität · MwSt.

Spanien

21% Regelsteuersatz
  • Regelsteuersatz 21 %
  • Ermäßigt 10 %
  • Stark ermäßigt 4 %

Identität

Lokale Bezeichnung
IVA
Format der USt-IdNr.
ESX1234567X
Steuerbehörde
Agencia Tributaria (AEAT)
Währung
EUR

Erklärungen

MwSt.-Voranmeldung
Standardmäßig vierteljährliche Voranmeldung; monatlich verpflichtend bei einem Umsatz über 6 010 121 € oder bei Registrierung im REDEME, mit Rechnungsmeldung über das SII.
Abgabefrist
Am 20. des Folgemonats (monatlich) oder am 20. des Monats nach dem Quartal
Intrastat-Frist
Der 12. des Folgemonats

Schwellenwerte

Fernverkäufe (OSS)
10.000 €
Intrastat — Versendung
400.000 €
Intrastat — Eingang
400.000 €

Sanktionen

Verspätete Abgabe
Zwischen 300 € und 20.000 € je nach Schwere
Verspätete Zahlung
5 % bis 20 % des geschuldeten Betrags je nach Frist der Berichtigung
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Zwischen 300 € und 10.000 €

Referenzen

Sie schenken uns ihr Vertrauen

Die Rückmeldungen derjenigen, die uns ihre MwSt.-Compliance in Europa anvertraut haben.

Bewertungen in ihrer Originalsprache erfasst und übersetzt.

Verifizierte Bewertung

Toller Service bei den MwSt.-Formalitäten. Ich wurde bei allen auszufüllenden Unterlagen bestens unterstützt – und für manche Länder sind das ziemlich viele. Nochmals vielen Dank an Frau Bertrand für ihre Begleitung.

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Ich arbeite seit fast einem Jahr mit Agnès bei Eurofiscalis zusammen, und sie war uns eine große Hilfe bei der Erfüllung unserer steuerlichen Anforderungen, da unser Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist. Sie ist stets sehr pünktlich und professionell, und ich kann sie sowie Eurofiscalis wärmstens empfehlen.

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Nach einem Jahr bei Eurofiscalis bin ich mit der Leistung sehr zufrieden. Reaktionsschnell und gut erreichbar, und immer mit einem zusätzlichen fachlichen Tipp, der den Unterschied macht. Auf den Punkt gebracht und klar – kurz gesagt, man wird hervorragend angeleitet und beraten. Keine Zeitverschwendung, Effizienz garantiert.

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Wir empfanden den Service von Eurofiscalis als ausgezeichnet. Kevin hat uns von Anfang an unterstützt und war jederzeit bereit, unsere Fragen zu beantworten. Seit Einrichtung des Service bietet uns Agnès eine hervorragende Betreuung und sorgt dafür, dass unsere Erklärungen korrekt und pünktlich sind.

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Die Kanzlei Eurofiscalis vertritt uns seit Jahren zuverlässig in Frankreich. Unsere Ansprechpartnerin Agnès Maurin berät und begleitet uns bei der korrekten Erstellung unserer Erklärungen. Wir können diese Steuerkanzlei wärmstens empfehlen.

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Ausgezeichnete Steuerkanzlei. Lemine war unser Ansprechpartner: reaktionsschnell, erreichbar und stets aufmerksam. Die Kommunikation läuft reibungslos, und er hat uns bei der Buchführung sehr geholfen. Ich empfehle sie ohne zu zögern!

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Wir arbeiten seit mehreren Jahren und mit mehreren Gesellschaften mit Eurofiscalis zusammen und sind sehr zufrieden. Ein besonderer Dank gilt Natacha für ihre Begleitung, ihre Ratschläge und ihre schnelle Reaktion. Wir können diese Kanzlei wirklich empfehlen.

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Hervorragende Betreuung, Monat für Monat, und das nun schon seit 3 Jahren. Das Team ist sehr gut erreichbar (danke, Natacha), gibt gute Ratschläge und arbeitet äußerst aufmerksam. Bei all unseren MwSt.-Erklärungen sind wir jetzt völlig entspannt – was mit dem vorherigen Dienstleister wirklich überhaupt nicht der Fall war.

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Ausgezeichnete Begleitung durch Eurofiscalis bei der Niederlassung eines US-Unternehmens in Frankreich. Die administrativen Schritte zur Registrierung eines ausländischen Unternehmens in Frankreich sind kompliziert. Natacha Petit hat uns den richtigen Weg gezeigt.

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Warum Sie uns Ihre USt anvertrauen sollten

Allein, oder mit Eurofiscalis

Dieselbe Compliance in Spanien, aber ohne den Aufwand, das Risiko und die Sprachbarriere.

Sie, allein Mit Eurofiscalis
Erlangung der USt-IdNr. Verfahren allein verstehen, Hin und Her mit der Behörde Antrag von unseren Experten erstellt und eingereicht, bis zur Erteilung begleitet
Sprache Austausch mit der Behörde in der Landessprache Ein fester Eurofiscalis-Ansprechpartner in Ihrer Sprache, der die Kommunikation mit den Behörden übernimmt
Meldungen & Fristen Kalender selbst im Blick behalten, Risiko des Vergessens Meldungen fristgerecht erstellt und eingereicht, zu jeder Frist
Fehlerrisiko & Strafen Fehler beim Verfahren oder bei der berechneten USt, Strafen zu Ihren Lasten Vorgelagerte Compliance-Prüfung, wir sichern Ihre Meldungen ab
Vertretung & Haftung Selbst zu tragen (außerhalb der EU oft unmöglich) Wir können die Rolle des Fiskalvertreters für Sie übernehmen
Zeitaufwand Stunden mit Verwaltung, fern von Ihrem Geschäft Ein fester Ansprechpartner; Sie bleiben auf Ihr Geschäft fokussiert

FAQ

Häufige Fragen

Alles, was Sie über die Fiskalvertretung in Spanien wissen möchten.

Was ist ein Fiskalvertreter in Spanien?

Ein Fiskalvertreter in Spanien ist ein zugelassener Fachpartner, der Ihre steuerlichen Pflichten verwaltet: NIF-Registrierung, monatliche Umsatzsteuer-/IVA-Erklärungen, administrative Compliance und Vertretung gegenüber der spanischen Steuerverwaltung. Er übernimmt berufliche Verantwortung gegenüber den Behörden.

Wann benötige ich einen Fiskalvertreter in Spanien?

Sie müssen einen spanischen Fiskalvertreter beauftragen, wenn Ihr Unternehmen:

  • außerhalb der Europäischen Union ansässig oder nicht ansässig ist
  • Waren nach Spanien importiert
  • Waren auf spanischem Gebiet lagert
  • Dienstleistungen in Spanien erbringt
  • innergemeinschaftliche Erwerbe aus Spanien tätigt
  • Gefahr läuft, eine Betriebsstätte zu begründen
Welche Vorgänge lösen umsatzsteuerliche Meldepflichten in Spanien aus?

Zu den wichtigsten Pflichten gehören:

  • periodische Umsatzsteuererklärungen, je nach Regelung monatlich oder vierteljährlich
  • EC Sales List für innergemeinschaftliche Lieferungen
  • INTRASTAT-Meldungen, wenn bestimmte Schwellen überschritten werden
  • jährliche informative Erklärung Modelo 390
  • Umsatzsteuererklärung auf Importe

Wir bestimmen genau, welche Erklärungen für Ihre Tätigkeit gelten, und übernehmen deren Vorbereitung und Einreichung.

Wann muss die Umsatzsteuer in Spanien erklärt werden?

Umsatzsteuererklärungen werden je nach Tätigkeit monatlich, vierteljährlich oder jährlich eingereicht. Wir bestimmen gemeinsam mit Ihnen die passende Frequenz, um Ihre steuerliche Compliance sicherzustellen.

Wie lange dauert es, eine spanische Umsatzsteuernummer oder NIF zu erhalten?

Die durchschnittliche Frist beträgt 40 Tage ab Einreichung eines vollständigen Dossiers. Sie hängt von der Auslastung der AEAT zum Zeitpunkt des Antrags ab. Unser Team verfolgt das Dossier aktiv und informiert Sie in jeder Phase des Prozesses.

Was ist der Unterschied zwischen einem Fiskalvertreter und einem steuerlichen Bevollmächtigten in Spanien?

Ein Fiskalvertreter übernimmt Verantwortung gegenüber den Behörden, was für spanische Steuerpflichten wesentlich ist. Ein Bevollmächtigter handelt dagegen lediglich in Ihrem Namen und trägt keine gesetzliche Verantwortung.

Warum einen Fiskalvertreter wählen?

Ein Fiskalvertreter übernimmt gegenüber der spanischen Steuerverwaltung und der Agencia Tributaria eine berufliche Verantwortung, anders als ein Bevollmächtigter, der ausschließlich in Ihrem Namen handelt. Dieser Unterschied ist für nicht ansässige und ausländische Unternehmen mit spezifischen Pflichten entscheidend.

Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union oder nicht ansässige Unternehmen müssen in Spanien einen Fiskalvertreter beauftragen, um die spanischen Steuervorschriften einzuhalten, ihre innergemeinschaftlichen Vorgänge abzusichern, Sanktionen der Agencia Tributaria zu vermeiden, die Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern und die Entstehung einer Betriebsstätte zu vermeiden.

Was ist das REA in Spanien?

Das Registro de Empresas Acreditadas (REA) ist ein Pflichtregister für bestimmte Tätigkeiten in Spanien. Unser Fiskalvertreter übernimmt Ihre REA-Eintragung, sofern sie für Ihre innergemeinschaftlichen Vorgänge oder Dienstleistungen erforderlich ist.

Bereit für den nächsten Schritt?

Vertrauen Sie uns Ihre MwSt. in Spanien an

Ein dedizierter Experte antwortet Ihnen innerhalb von 48 Arbeitsstunden. Unverbindlich.